Kostenübernahme

Wir begleiten Sie bei Artz- Krankenbesuchen und sind Ihnen gern vor Ort behilflich.

Fahrten ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse

• Fahrgäste die privat versichert sind
• Fahrten zu stationären Behandlungen
• Fahrten aus einem stationären Krankenhausaufenthalt

Fahrten nur mit vorheriger Genehmigung der Krankenkasse

• Fahrgäste mit Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „Bl“, „H“
• Fahrgäste mit Pflegegrad 3 oder höher
• Fahrten zu einer ambulanten Krankenbehandlung sowie zu einer ambulanten Operation oder zu einer vor- oder nachstationären Behandlung im Krankenhaus (onkologische Strahlen, Chemotherapie, Dialysebehandlung)

WICHTIG!!!

Die Übernahme der Fahrkosten mit diesen Voraussetzungen erfolgt nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkassen.

Für alle durchzuführenden Fahrten benötigen wir eine Transportverordnung einer Krankenbeförderung. Die Transportverordnung stellt Ihnen der behandelnde, einweisende Arzt aus. Die Verordnung für Fahrten aus einem stationären Krankenhausaufenthalt, wird vom Krankenhaus ausgestellt.

Versicherte haben 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 € und maximal 10 € pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten als gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen. Bei einer Befreiung entfällt die Zuzahlung.

Gerne sind wir Ihnen behilflich bei der Beschaffung der Transportverordnung und stehen gerne für weitere Fragen zur Seite. Selbstverständlich nehmen wir Ihre, persönliche Wünsche entgegen und bringen Sie zu Ihrem gewünschten Ziel.

Gerne erstellen wir Ihnen einen kostenlosen Kostenvoranschlag.
Bitte kontaktieren Sie hierzu unsere Zentrale.

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